Berlin Motors ist seit 2009 ein führendes Unternehmen in Deutschland im Bereich Import von Fahrzeugen, Verschiffung von Umzugsgut, TÜV Umrüstung sowie Abnahmen aller Marken. Die Umrüstung wird fachgerecht nur von Kfz Meisterwerkstätten von Berlin Motors und deren Partnern in Berlin und Holland durchgeführt.
Zu unseren Kunden zählen namhafte deutsche Autohäuser, Importeure, Speditionen, das Auswärtige Amt, Diplomaten, US Soldaten, Bundeswehr und Privatpersonen. Wir bieten Klein- und Großunternehmen gesonderte Konditionen an, bei der Ausfuhr und Wiedereinfuhr derer Fahrzeuge.
Um Fahrzeuge aus dem Ausland (Drittstaaat) in Deutschland zuzulassen, ist ein technischer Umbau und eine Vollabnahme gemäß §21 StVZO nötig. Die Vollabnahme nach §21 ist anzuwenden auf alle Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren und daher keine Neu-Fahrzeuge mehr sind. Fahrzeuge die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind besitzten keine Typ-Genehmigung und können nicht so einfach in Deutschland zugelassen werden.
Es muss daher bei der Zulassungsbehörde die Betriebserlaubnis beantragt werden. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorzulegen. Dieses Gutachten enthält eine sehr umfangreiche und genaue Beschreibung der Technik des Fahrzeugs. Das Gutachten hat eine technische Beschreibung des Fahrzeugs im gleichen Umfang zu enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Einzelgutachten zu erstellen sind, welche unter anderem das Abgasverhalten, die Bremsleistung, die Betriebsgeräusche (Stand- u. Fahrgeräusche), die Lichttechnik und die elektromagnetische Verträglichkeit betreffen. Aus alle diesen Einzelgutachten/ Nachweisen wird dann ein Datenblatt erstellt, welche die generelle Grundlage für die Abnahme bildet. Sofern das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht, müssen darüber hinaus zusätzliche Ausnahme-Genehmigungen beantragt werden.
– Standlicht Weiß (Standlicht orange nicht mehr zulässig)
– Blinker Orange (Rote Blinker sind ab Bj. 81 nicht zulässig)
– Nebelschlussleuchte mit Kontrollschalter im Sichtfeld des Fahrer
– Austausch der Hauptscheinwerfer bei fehlender E-Kennzeichnung oder
– Nachweis durch ein lichttechnisches Gutachten
– Bei Xenon-Hauptscheinwerfern ist die Nachrüstung einer Scheinwerferreinigungsanlage sowie teilweise eine Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
– Einschlagen der Fahrgestellnummer auf der Beifahrerseite ((Träger vorne)
II. Welche Gutachten/ Nachweise werden grundsätzlich benötigt?– Abgasgutachten
(gepr. nach Richtlinie 70/220/EWG od. VO(EU)715/2007 in den jeweils gültigen Fassungen)
– Lichttechnisches Gutachten bei Beleuchtungseinrichtungen ohne E -Prüfzeichen
(Gutachten des akkreditierten lichttechnischen Labors)
– EMV-Gutachten (Elektromagnetische Verträglichkeit) ab Baujahr 2002
(gepr. nach Richtlinie 72/ 245 in der jeweils gültigen Fassung)
Bremsen-Gutachten
(gepr. nach 71/320/EWG od. VdTÜV-Merkbl. 754 i.Vebr.m.§41 StVZO)
– Geräuschgutachten
(gepr. nach Richtlinie 70/ 157/EWG in der jeweils gültigen Fassung)
– Leistung/ Höchstgeschwindigkeit/ Maße/ Gewichte/ Bereifung
Übersiedlungsgut / Umzugsgut
Berlin Motors hat sich auch auf Fahrzeuge spezialisiert die im Rahmen eines Umzuges aus dem Ausland nach Deutschland wieder eingeführt werden. Auch hier bieten wir eine kompetente Beratung an und können Ihnen in den meisten Fällen schon vorab einen Festpreis für die Umrüstung geben.
Voraussetzung um ein Fahrzeug Zoll und Steuerfrei nach Deutschland einzuführen:
- Sie haben mindestens 1 Jahr lang im Ausland nachweislich gelebt
- Das Fahrzeug muss mindesten 6 Monate auf Sie zugelassen gewesen sein
VIP Car Check & Inspection Services
Mit unserem VIP Car Check sicher Fahrzeuge online kaufen - Berlin Motors kann Inspektionen vor Ort in den USA, Kanada und Dubai veranlassen. Mit einer Fahrzeuginspektion erhalten Sie eine unabhängige Zweitmeinung um zu überprüfen, ob das Fahrzeug der Beschreibung des Verkäufers entspricht.
Buchen Sie jetzt Ihre Fahrzeuginspektion online.